Fachanwalt

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Die Bedeutung des Fachanwalts für Familienrecht

 

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl an zivilrechtlichen Problemen. Darüber hinaus hat sich im Laufe der Jahre eine spezielle familienrechtliche Rechtsprechung zu einer Vielzahl von Fragstellungen entwickelt, deren Beantwortung nicht im Gesetz zu finden ist, sondern nur bei Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandant bedarf deshalb einer umfassenden Kenntnis der gesetzlichen Normen, der Rechtsprechung und Erfahrung. Der Fachanwalt für Familienrecht verfügt gem. § 12 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Familienrechts.

Diese besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Familienrecht gegenüber der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Erst nach Prüfung dieser besonderen Qualifikation durch einen Prüfungsausschuss wird dem Rechtsanwalt durch die Kammer gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Voraussetzung der Gestattung zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist die Erfüllung der Voraussetzung der §§ 2, 3 FAO: Der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Für das Fachgebiet Familienrecht sind gem. § 12 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht nachzuweisen.

Weiter sind besondere Kenntnisse in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung sowie der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, des familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrechts sowie im Internationalen Privatrecht im Familienrecht nachzuweisen.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse erlangt der Fachanwalt in einem Fortbildungslehrgang (Fachanwaltslehrgang) mit einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden. Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse ist durch erfolgreiches Ablegen von Klausuren nachzuweisen.

Weiter muss der Fachanwalt für Familienrecht mindestens 120 Fälle bearbeitet haben, wovon mindestens 60 als Gerichtsverfahren geführt werden müssen. Darüber hinaus muss er mindestens eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können.

Der Fachanwalt für Familienrecht unterliegt einer ständigen Fortbildungspflicht um zu gewährleisten, die an ihn gestellten hohen Anforderungen zu erfüllen.

Der Fachanwalt für Familienrecht muss sich aus diesem Grund jährlich mindestens 10 Stunden fortbilden durch Teilnahmen an familienrechtlich ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen.

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist jährlich gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu belegen. Bei Verletzung der Fortbildungspflicht wird die Gestattung zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht widerrufen.

Diese besondere Fortbildungsverpflichtung ist einzigartig und gewährleistet stets das hohe Niveau an fachlicher Kompetenz des Fachanwalts.
Durch die hohe fachliche Qualifikation und Spezialisierung wird durch den Fachanwalt für Familienrecht eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden gewährleistet, ebenso wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Familienrechts.

Die Fachanwaltsordnung ist auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in der jeweils aktuellen Fassung einzusehen.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat Herrn Rechtsanwalt Frederick Pitz gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht und die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Informationen zu den Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht finden Sie unter erbrechtanwalt24