Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz über umfassende Erfahrung und eine außergewöhnliche Kompetenz in familienrechtlichen Belangen. Herr Rechtsanwalt Pitz betreut in der Kanzlei Zipper & Partner mit Kanzleisitz in Schwetzingen das familienrechtliche und erbrechtliche Referat und nimmt ständig an Fortbildungen und Weiterbildungen in diesen Rechtsgebieten teil.
Herr Rechtsanwalt Pitz berät und vertritt seine Mandanten in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in allen Fragen zur Scheidung und Trennung, zum Zugewinnausgleich, zum Unterhalt, insbesondere zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) sowie zum Elternunterhalt, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht, zur Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, u.v.m..
Herr Rechtsanwalt Pitz versteht sich nicht nur als Scheidungsanwalt, er berät seine Mandanten auch bei der Ausarbeiten von vorsorgenden Eheverträgen oder mit konkretem Blick auf die sich durch die Trennung geänderte Lebenslage in der Ausarbeitung und Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hierbei arbeitet Herr Rechtsanwalt Pitz mit seinem Mandanten jeweils eine individuelle maßgeschneiderte Lösung mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung aus.
Aufgrund seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht im Erbrecht und seinen Erfahrungen im Steuerrecht kann Herr Rechtsanwalt Pitz seinen Mandanten stets auch hilfreiche Tipps „über den Tellerrand hinaus“ erteilen.
Herr Rechtsanwalt Pitz ist ein junger und engagierter Anwalt, der sich bereits während seines Studiums mit dem Erbrecht und Familienrecht auseinandergesetzt hat. Im Juni 2008 nahm Herr Rechtsanwalt Pitz am Fortbildungslehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht teil. Hierdruch wie durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen belegt er seine besondere Qualifikation im Familienrecht.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als Autor tätig und publiziert sowohl für den juristisch interessierten Laien, wie für Rechtsanwälte im Rahmen der Fortbildung von Fachanwälten im Familienrecht.
Fachveröffenlichtungen:
AnwZert FamR 11/2017 Anm. 1: Kaufkraftausgleich bei im Ausland lebenden Unterhaltsgläubigern oder -schuldnern
Ratgeber für den juristisch interessierten Laien:
Die Scheidungsfibel – Ein Ratgeber für Trennung und Scheidung vom Fachwanwalt
Die Erbrechtsfibel – Ein erbrechtlicher Ratgeber vom Fachanwalt für Erbrecht
• Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
• Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
• Mitglied in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
• Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein
• Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
2017:
2016:
2015:
2014:
2013:
2012:
2011:
2010:
2009:
2008:
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifiaktion sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmässig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer www.brak.de
Nutzen Sie unser Kontaktformular um mit uns in Verbindung zu treten. Für Fragen und Anregen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Beantwortung konkreter Rechtsfragen stellt eine anwaltliche Leistung dar. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.