Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Kurzüberblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe.
Den Tag der Trennung festhalten. Dieser Tag ist für das Scheidungsverfahren enorm wichtig. Getrennt lebt man (auch unter einem Dach) wenn kein gemeinsames Wirtschaften, Essen, Wäsche waschen, etc. mehr stattfindet.
Frühzeitig kompetenten Rat einholen. Eine frühzeitige qualifizierte anwaltliche Beratung zahlt sich aus. Für künftige Korrespondenz gegebenenfalls ein neues Email Postfach einrichten.
Denken Sie bei der Trennung daran alle persönlichen Unterlagen mitzunehmen, wie Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse, Behördliche Bescheide, Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, Gehaltsnachweise (Entgeltabrechnungen, Steuerbescheide). Kopieren Sie gemeinsame Verträge, wie Darlehensverträge, Versicherungen, Kontounterlagen, etc.. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie auch deren Unterlagen.
Frühzeitig klären, bei welchem Elternteil die Kinder künftig leben sollen. Gleichzeitig sollte eine Regelung über das Besuchsrechts (Umgang) des nicht betreuenden Elternteils gefunden werden. Fragen der elterlichen Sorge (z.B. Schulbesuch, Arztbehandlungen, etc.) sind weiterhin gemeinsam zu klären. Bei dem Umzug eines Ehegatten sollte für das Kind berücksichtigt werden, dass ein Schuld- oder Kindergartenwechsel immer mit dem Abbruch von Freundschaften verbunden ist.
Eigenes Konto führen, Vollmachten des Ehegatten widerrufen (Gefahr des Missbrauchs). Geldeingänge auf gemeinsamen Konten auf ein eigenes Konto umleiten. Klären, wie das Guthaben eines gemeinsamen Kontos aufgeteilt oder verwaltet werden soll. Wenn möglich ODER-Konten in UND-Konten umwandeln oder auflösen.
Klären Sie, wer laufende Verbindlichkeiten bezahlt und von welchem Konto diese künftig gezahlt werden.
Klären, welcher Ehegatte die Wohnung künftig nutzen wird und welcher Ehegatte auszieht. Bei gemeinsamer Nutzung sollte geklärt werden, wer welche Räume nutzt und wie die Gemeinschaftsräume (Küche/Bad/etc.) genutzt werden. Kann eine Einigung nicht erreicht werden Wohnungszuweisungsverfahren führen. Frühzeitig klären, ob und welcher Ehegatte die gemeinsame Immobilie übernimmt oder ob diese verkauft werden soll. Gegebenenfalls mit den Banken das Gespräch hinsichtlich der gemeinsamen Darlehen suchen. Dies verhindert Streit mit der Bank und staatliche Förderungen können ggfls. erhalten bleiben.
Frühzeitig den Unterhalt klären. Hierzu ist es notwendig Kenntnisse über die Einkünfte und Verbindlichkeiten zu haben. Bei angestellt Erwerbstätigen sind die Einkünfte der letzten 12 Monate wichtig, bei Selbstständigen die der letzten 3 Jahre. Ebenfalls wichtig sind die die Ehe prägenden regelmäßigen Verbindlichkeiten. Unterhalt kann gefordert werden, ab dem Monat, ab dem er gefordert wird oder die Auskunft über die Einkünfte geltend gemacht wird. Wer zu lange zögert verschenkt bares Geld.
In der Trennungszeit ist der nicht erwerbstätige Ehegatte über die Familienversicherung des angestellt Erwerbstätigen mitversichert. Frühzeitig für die Zeit nach der Scheidung die Weiterversicherung klären (es besteht eine Verpflichtung zur Weiterversicherung bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Ehescheidung).
Dokumentieren Sie den Bestand des Hausrats. Am besten Lichtbilder fertigen um feststellen zu können, was alles bei Trennung vorhanden war. Anhand der Rechnungen dokumentieren, welchem Ehegatten die jeweiligen Gegenstände gehören oder ob sie gemeinsam angeschafft worden sind.
Hier ist die Kenntnis der Vermögensverhältnisse der Ehegatten zu den Tagen Heirat und Trennung wichtig. Später noch die Auskunft zum Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Ist ein Ehevertrag vorhanden, diesen auf seine Gültigkeit prüfen. Häufig sind ältere Eheverträge aufgrund der damaligen Regelungen, die nicht mit der tatsächlichen Lebensführung mehr übereinstimmen sittenwidrig oder zumindest anpassungswürdig.
Wechsel in die Lohnsteuerklassen IV/IV prüfen. Hierdurch können Nachzahlungen des Unterhaltspflichtigen vermieden werden. Ab dem Trennungsfolgejahr (01.01. des auf die Trennung folgenden Jahres) haben sich die Ehegatten steuerlich getrennt (Grundtabelle; LStk I bzw. II) veranlagen zu lassen. Prüfen Sie Ihre monatlichen Belastungen durch ein Haus, etc. auch unter diesem Gesichtspunkt.
Trennungstestament verfassen, um den anderen Ehegatten in der Trennungszeit auf den Pflichtteil zu beschränken (Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten bleibt bestehen, bis die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen). Testamente auf ihre weitere Gültigkeit prüfen. Gegebenenfalls sollten diese widerrufen werden.