Steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten

Steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten

Mit Beschluss vom 18.05.2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH Az. VI R 9/16) entschieden, dass Kosten einer Ehescheidung steuerlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe durch die Nichtberücksichtigung der Kosten seine Existenzgrundlage zu verlieren.

Damit setzt der BFH das 2013 mit dem Amtshilfe-Richtliniengesetz eingeführte Abzugsverbot um.