Unterhaltsrechtliche Bewertung von Pflichtteilsansprüchen und Schenkungen

Unterhaltsrechtliche Bewertung von Pflichtteilsansprüchen und Schenkungen

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs gegen den Erben oder eines Anspruchs auf Rückforderung einer Schenkung stellt für den unterhaltspflichtigen Elternteil eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit dar. Macht der Unterhaltsverpflichtete diesen Anspruch nicht geltend, ist er gegenüber seinen privilegierten Kindern, denen gegenüber er unterhaltsverpflichtet ist, so zu behandeln, als hätte er diese Ansprüche geltend gemacht. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 25.11.2012 (Az XII ZR 196/10).

Der BGH hat in seiner Entscheidung daneben betont, dass ein Anspruch der unterhaltsberechtigten Kinder gegen den unterhaltsverpflichteten Elternteil aber nicht so weit geht, dass der Unterhaltsverpflichtete zur Geltendmachung dieser Ansprüche gezwungen werden kann.

Lediglich dasjenige, was er aus den Ansprüchen erlangen kann, wird ihm bei der Ermittlung seiner Unterhaltsverpflichtung fiktiv zugerechnet.