Der Hund in der Ehescheidung

Der Hund in der Ehescheidung

Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 20.02.2013 (AZ: 15 U 143/12) bestätigt, dass Haustiere nach den Regeln über die Verteilung von Haushaltsgegenständen aufzuteilen sind.
Danach kommt es auf den Verbleib des Tieres nach der Trennung bzw. Scheidung zunächst auf das Eigentum am Haustier an.
Kann keiner der Ehegatten sein alleiniges Eigentum am Haustier beweisen, ist eine Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums unter Billigkeitsgesichtspunkten vorzunehmen. Das OLG Schleswig behandelt danach Haustiere nicht anders als sonstige Sachen, die zum Hausrat der Ehegatten gehören.