Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013

Ab dem 01.01.2013 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Angepasst wurden dabei lediglich die Selbstbehaltssätze, nicht der Tabellenunterhalt. Die Änderungen werden sich dabei wesentlich nur bei der Mangelfallberechnung auswirken.

Die Änderung erfolgte in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten, weshalb diese auch ihre jeweils herausgegeben Leitlinien anpassen werden bzw. dies schon getan haben.

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Pauschalisierung von Kindesunterhaltsbedarf abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten und dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten.