Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Herrn Rechtsanwalt Pitz wurde durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe am 20.04.2012 gestattet den Titel Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Der Fachanwalt für Erbrecht verfügt gem. § 14f Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Erbrechts.