Der Ablauf einer Scheidung: Der Weg vom Anwalt bis zum Beschluss

Der Ablauf einer Scheidung: Der Weg vom Anwalt bis zum Beschluss

Es werden in Deutschland nach Angaben des statistischen Bundesamts jährlich mehr als 180.000,00 Ehen geschieden. Einen Überblick über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens haben aber nur wenige.
Die wichtigsten Fragen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens:

I. Die Trennung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Voraussetzung der Ehescheidung ist zunächst der Ablauf des Trennungsjahres. Um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen, sollten der Tag der Trennung dokumentiert werden.

Nicht zwingend setzt die Trennung aber voraus, dass die Ehegatten auch räumlich getrennt leben. Auch eine Trennung unter einem Dach ist möglich, wenn die Ehegatten künftig nicht mehr gemeinsam wirtschaften und unter einem Dach getrennt von Tisch und Bett leben.

Dies ist gegeben, wenn die Ehegatten nicht mehr gemeinsam kochen, bügeln, einkaufen, also für den anderen mitsorgen und kein gemeinsamen Schlafzimmer mehr teilen.

Kurze Versöhnungsversuche der Ehegatten von wenigen Tagen um zu versuchen, ob die Ehe doch noch gerettet werden kann, unterbrechen das Trennungsjahr nicht.

Das Trennungsjahr sollte von den Ehegatten dazu genutzt werden, die mit der Ehescheidung zu klärenden Fragen des Unterhalts, der Zugewinns / Vermögensausgleichs, der Umgangsrechts mit den Kinder, etc. zu klären.

Auch sollten existenzielle Fragen wie der Verbleib der gemeinsamen Immobilie, die Bedienung gemeinschaftlicher Schulden, usw. möglichst frühzeitig und offen angesprochen werden.

Häufig übersehen Ehegatten hierbei zunächst, dass sich nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgrund der künftigen doppelten Haushaltsführung erhöhen, sondern dass auch steuerliche Vorteile künftig nicht mehr in dem gewohnten Umfang genutzt werden können.

Um hier die richtigen Entscheidungen treffen zu können, empfiehlt sich die möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung.

II. Das gerichtliche Scheidungsverfahren

Mit dem Ablauf des Trennungsjahres wird der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten den Ehescheidungsantrag vorbereiten und diesen dann an das örtlich zuständige Familiengericht übersenden.

Das Familiengericht wird sodann dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zustellen.

Mit der Ehescheidung ist im sogenannten Verbund der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanrechte durchzuführen.

Das Familiengericht wird deshalb regelmäßig beiden Ehegatten Fragebögen übersenden um von den Ehegatten die Auskünfte zu erhalten, bei welchen Trägern Rentenversicherungen begründet worden sind.

Mit diesen Auskünften wird das Familiengericht sodann bei den Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, betrieblichen Altersversorgungen, etc. die Auskünfte über die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaftsrechte einholen.

Die jeweils erteilten Auskünfte werden durch das Gericht den Parteien zur Kenntnis und Prüfung übersandt.

Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Familiengericht den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Ehescheidung.

Das Gericht hört die Ehegatten zur Trennung an und erörtert mit den Ehegatten den Versorgungsausgleich.

Stellt das Gericht fest, dass die Voraussetzungen zur Scheidung vorliegen, die Ehe zerrüttet ist und eine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird das Gericht die Ehe scheiden.

Die Scheidungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, läuft in aller Regel folgendermaßen ab:

• Nachdem das Gericht die Verhandlung eröffnet hat, wird der Ehegatte, der die Scheidung beantragt hat, die im Scheidungsantrag angegeben Tatsachen nochmals bestätigen. Dem Gericht werden die Umstände des Getrenntlebens geschildert. Dem Gericht wird bestätigt, dass die Ehe unter keinen Umständen fortgesetzt werden soll.
• Das Gericht wird sodann den anderen Ehegatten fragen, ob auch dieser geschieden werden will
• Das Gericht wird dann mit den Parteien den Versorgungsausgleich erörtern, insbesondere die Ehegatten fragen ob die in den Auskünften angegeben Zeiten richtig sind.
• Sind weitere Fragen, wie z.Bsp. Unterhalt, Umgangsrecht, etc. zu klären, werden diese nun erörtert und versucht eine Lösung zu finden.

Sind alle Fragen geklärt, stellt das Gericht die Öffentlichkeit her und verkündet den Scheidungsbeschluss.

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch. Die jeweiligen Versorgungsträger übertragen die durch das Gericht im Versorgungsausgleich bestimmte Anwartschaftsrechte selbstständig, die Ehegatten müssen hierzu nichts mehr tun.

III. Der Scheidungsbeschluss

Einige Tage nach dem Termin der Ehescheidung erhalten die Ehegatten den Beschluss des Gerichts über die Ehescheidung.

Mit Erhalt des Beschlusses haben die Ehegatten nun noch einen Monat lang die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

Wird innerhalb dieser Frist von den Ehegatten kein Rechtsmittel eingelegt, wird der Beschluss über die Ehescheidung rechtskräftig.
Die Ehegatten sind ab diesem Tag rechtskräftig geschieden.


IV. Welche Punkte müssen zur einvernehmlichen Ehescheidung erfüllt sein

• das Trennungsjahr sollte eingehalten sein
• die Auskünfte zu den Rentenanwartschaften liegen vor
• es besteht Einigkeit über den Ehegattenunterhalt
• es besteht Einigkeit über den Kindesunterhalt
• es besteht Einigkeit über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
• Der Umgang und das Sorgerecht mit den gemeinsamen Kindern ist geklärt
• Die Rechte an der Ehewohnung und am Hausrat sind geklärt


V. Wie lange dauert eine Ehescheidung

Sind sich die Ehegatten über die Scheidung einig und sind keine weiteren Fragen zu klären, kann die Ehe in der Regel ab Stellung des Ehescheidungsantrags innerhalb eines Zeitraums von 3 bis 4 Monaten geschieden werden.

Der Zeitraum ist dabei davon abhängig, wie ausgelastet das Gericht ist und wie schnell die Auskünfte der Rentenversorgungsträger eingeholt werden können.