Ermittlung des relevanten Einkommens beim Unterhaltspflichtigen

Ermittlung des relevanten Einkommens beim Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltsverpflichtete kann bei der Ermittlung seines zur Bemessung der Höhe seiner Unterhaltspflicht relevanten Einkommens Aufwendungen für den Aufbau seiner ergänzenden Altersvorsorge in Abzug bringen.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied mit Beschluss vom 12.08.2010 (Az. 6 UF 243/09), dass in Fällen, in denen der angestellt Erwerbstätige Einkünfte in einer Höhe erzielt, die die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigen, 20% der die Grenze übersteigenden Einkünfte für den Aufbau einer ergänzenden Altersvorsoge verwendet werden dürfen.