Nutzungsentschädigung für die durch einen Ehegatten alleine genutzte Wohnung

Nutzungsentschädigung für die durch einen Ehegatten alleine genutzte Wohnung

Sind die Ehegatten gemeinsame Eigentümer einer Immobilie kann der Ehegatte, der nach der endgültigen Trennung ausgezogen ist, von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten, der diese alleine nutzt, eine monatliche Nutzungsentschädigung verlangen.

Dies gilt nach Rechtsansicht des BGH mit Urteil vom 04.08.10 (Az. XII ZR 14/09) auch dann, wenn dem Ehegatten, der ausgezogen ist, zwar kein Eigentumsrecht an der Wohnung zusteht, zu dessen Gunsten aber ein Nutzungsrecht an der Wohnung im Grundbuch eingetragen ist.