Ehepaare gemischter europäischer Nationen sollen künftig vereinbaren können, welches Recht im Scheidungsfall auf ihre Ehe Anwendung findet, selbst wenn noch keine konkrete Trennungsabsicht besteht.
Durch diese Regelung sollen die Ehegatten mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten, es soll eine höhere Flexibilität der Ehescheidung erreicht und langjährige und komplizierte Scheidungsverfahren, die für die Ehegatten und Kinder meist sehr belastend verlaufen, vermieden werden.
Können sich die Ehegatten nicht auf die Anwendung des Rechts eines Staates verständigen, soll die Entscheidung nach einem standardisierten Verfahren dem Gericht unterstellt werden.
Der Vorschlag ist durch die Mitgliedstaaten Bulgarien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit eingebracht worden, Deutschland hat sich neben Belgien und Lettland dem Vorschlag nun angeschlossen.