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Zum Verzicht auf Trennungsunterhalt

Urteile Ein Verzicht auf (materiell rechtlich) bestehende Trennungsunterhaltsansprüche ist nicht zulässig. Dies ergibt sich aus §§ 1361 SV, 1360a III, 1614 I BGB.
Diese Normen sind nach Ansicht des OLG Zweibrücken auf einen vereinbarten Vollstreckungsverzicht entsprechend anwendbar.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.08.2008


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