Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Vereinbaren die Ehegatten in einem Ehevertrag den grundsätzlich
zulässigen Ausschluss des Versorgungsausgleich und nehmen dabei bewusst
in Kauf, dass die Ehefrau aufgrund der Geburt eines Kindes alsbald nach
Vertragsschluss aus dem Berufsleben ausscheiden wird und bis auf
weiteres keine Versorgungsanrechte erwerben wird, so kann in solchen
Fällen der Ausschluss des Versorgungsausgleichs dazu führen, dass der
gesamte Ehevertrag nichtig wird, wenn der Ausschluss nicht auf andere
Weise kompensiert wird.BGH, Urteil vom 09.07.2008