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Der angemessene Lebensbedarf ist derjenige Betrag, den ein Ehegatte mit dem von ihm erlernten Beruf hätte erwirtschaften können, hätte er aufgrund der Ausgestaltung der ehelichen Lebensführung nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit verzichtet.
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Familienrechtliche Begriffe - verständlich erklärt
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