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Angemessener Lebensbedarf


Der Begriff des angemessenen Lebensbedarfs entstammt dem Unterhaltsrecht.
Der angemessene Lebensbedarf ist derjenige Betrag, den ein Ehegatte mit dem von ihm erlernten Beruf hätte erwirtschaften können, hätte er aufgrund der Ausgestaltung der ehelichen Lebensführung nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit verzichtet.

Siehe auch:
[ Unterhalt ]






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Familienrechtliche Begriffe - verständlich erklärt

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